Wohnwagen-Beladung
Sicher planenCampLoad macht aus deinem Grundriss einen interaktiven Beladungsplan. Gewicht, Zuladung, Verteilung und die rechnerische Stützlast bleiben immer im Blick – bevor es auf die Straße geht.
Grundriss hochladen, Artikel als Felder in die passenden Fächer setzen – einmal kalibriert, immer wieder nutzbar.
Live-Gewicht, Zuladung, Verteilung und rechnerische Stützlast-Tendenz werden direkt mitgerechnet, samt Ampel-Hinweisen an den Grenzwerten.
Artikelverwaltung mit Excel-Import, benannte Pläne im Account und die Übersicht Wo ist was – auch beim Ausladen nützlich.
Wenige Minuten Planung am Schreibtisch – und am Abreisetag startest du mit einem klaren Plan.
Kurze Antworten zu CampLoad, zu Gewichten und Beladung, zu Führerscheinklassen für Pkw mit Anhänger und zur Praxis vor der Fahrt. Stand: Juni 2026. Verbindlich sind immer die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I, die Herstellerangaben und die jeweils aktuelle Rechtslage.
CampLoad ist ein digitaler Beladungsplaner für Wohnwagen. Du hinterlegst Stammdaten deines Gespanns (Leer- und Maximalgewicht, Stützlastgrenzen, Länge, Breite), lädst einen Grundriss hoch und verteilst deine Artikel als Felder auf dem Bild. CampLoad zeigt dir dann rechnerisch, wie viel kg insgesamt geplant ist, wie sich die Last grob auf Vorne/Hinten und Links/Rechts verteilt und wie sich daraus eine Stützlast-Tendenz ergibt.
Du kannst CampLoad zuerst 14 Tage kostenlos testen. Danach kostet CampLoad 13,99 € pro Jahr – ohne Abo-Falle und ohne monatliche Kosten.
So kannst du in Ruhe ausprobieren, ob der Beladungsplaner zu deinem Wohnwagen und deiner Art zu packen passt.
CampLoad unterstützt dich beim Planen, ersetzt aber keine Messung. Konkret:
Wir formulieren bewusst „unterstützt bei…“. Reale Werte hängen von Federung, Reifendruck, Achsstellung, Höhenverlagerung und der echten Position im Fach ab.
Berechnet wird eine Stützlast-Tendenz, kein physikalisch exakter Stützlast-Messwert. Vereinfacht:
Reale Stützlast wird zusätzlich durch Federung, Bereifung, Beladungshöhe und tatsächliche Lage der Gegenstände innerhalb eines Fachs beeinflusst. Vor der Fahrt deshalb mit einer Stützlastwaage prüfen.
CampLoad zeigt unter „Auswertung“ direkt Hinweise, z. B. wenn:
Diese Hinweise sind als Planungshilfe gedacht. Sie sind kein Ersatz für eine reale Wiegung.
Häufig findest du einen passenden Grundriss online – am einfachsten über die Google-Bildersuche. Suche nach Hersteller, Modell, Bezeichnung, Baujahr und dem Zusatz „Grundriss“.
Beispiele: Fendt Bianco 465 TG Grundriss oder Hobby 560 KMFe Grundriss.
Fündig wirst du oft auf Hersteller- und Händlerseiten, in Prospekten, PDF-Katalogen oder in Gebrauchtwagenanzeigen. Wenn kein sauberer Grundriss verfügbar ist, kannst du auch ein eigenes Foto oder eine eigene Skizze nutzen – entscheidend ist, dass die Kalibrierung und die Linien (Front, Achse, Heck) in CampLoad sinnvoll gesetzt sind.
Hinweis zu Rechten: Fremde Bilder, Prospekt- oder Herstellergrafiken nicht ohne Weiteres öffentlich weiterverwenden. Für die private Planung im eigenen Account ist die Nutzung in der Regel unproblematisch; eine öffentliche Veröffentlichung ist davon zu unterscheiden.
Während du planst, arbeitet CampLoad zunächst im Browser. Sobald du auf Beladungsplan speichern klickst, werden die Plandaten online in deinem Account abgelegt, damit du sie später wieder laden kannst. Es läuft keine automatische Hintergrund-Synchronisation – du entscheidest bewusst, wann gespeichert oder geladen wird. Details und Rechte stehen unter .
Ja. Eingeloggte Nutzer können ihren Account jederzeit selbst löschen. Der Link „Account verwalten“ befindet sich im eingeloggten Bereich oben bei Account/Logout — dort findest du auch Optionen für E-Mail-Wechsel und Passwortänderung.
Vor dem endgültigen Löschen erscheint eine Sicherheitsabfrage mit Passwort und ausdrücklicher Bestätigung.
Beim Löschen werden folgende Daten dauerhaft entfernt:
Danach ist ein Zugriff auf diese Daten nicht mehr möglich, auch nicht durch den Support. Wenn du nur einen einzelnen Plan nicht mehr brauchst, lösche bitte gezielt diesen Plan bzw. einzelne Artikel, statt den gesamten Account zu löschen.
Nein. CampLoad ist eine Planungs- und Visualisierungshilfe und ersetzt keine geeichte Waage. Vor der Fahrt sollten Gesamtgewicht, Achslasten und Stützlast real geprüft werden – z. B. über eine Brücken-/Achslastwaage und eine Stützlastwaage.
Die rechnerische Zuladung aus den Fahrzeugpapieren ist nur ein theoretischer Wert. Sonderausstattungen und Nachrüstungen reduzieren die tatsächlich verfügbare Zuladung spürbar, z. B. Mover, Klimaanlage, Markise, Solaranlage, zusätzliche Batterie, Fahrradträger oder zusätzliche Gasflaschen. Auch volle Gasflaschen, voller Wassertank oder eingetragene Auflastungen wirken sich auf das Leergewicht aus.
Das Zugfahrzeug hat in der Zulassungsbescheinigung Teil I zwei relevante Werte für Anhängelast:
Für die technisch zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs ist die tatsächliche Anhängelast maßgeblich, nicht allein die zulässige Gesamtmasse des Anhängers. Zusätzlich müssen jedoch eingehalten werden: die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs, die zulässigen Achslasten, die zulässige Stützlast sowie ggf. das zulässige Zuggesamtgewicht. Auch Steigfähigkeit und Hersteller-Empfehlungen können die maximal sinnvolle Anhängelast einschränken. (Grundlage: Zulassungsbescheinigung Teil I, § 42 StVZO.)
Ein gebremster Anhänger hat eine eigene Bremse (üblich: Auflaufbremse) und darf entsprechend dem Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Zugfahrzeugs schwerer sein. Ein ungebremster Anhänger besitzt keine eigene Bremse und ist deutlich strenger limitiert. Wohnwagen sind in der Regel gebremste Anhänger.
Es gibt drei Stützlast-Höchstgrenzen:
Maßgeblich ist der niedrigste dieser drei Werte. Aus fahrdynamischer Sicht sollte die zulässige Stützlast möglichst weit ausgenutzt werden, ohne den jeweils kleinsten zulässigen Wert zu überschreiten.
Mindeststützlast: Bei Starrdeichselanhängern bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse muss die Stützlast mindestens 4 % des tatsächlichen Anhängergewichts betragen. Mehr als 25 kg sind als Mindeststützlast jedoch nicht erforderlich. Eine zu geringe Stützlast erhöht die Pendelneigung, eine zu hohe entlastet die Vorderachse des Zugfahrzeugs. (Grundlage: § 44 StVZO, ADAC Stützlast-Ratgeber.)
Einer der häufigsten Irrtümer: Die Stützlast ist keine zusätzliche kostenlose Zuladung.
Beispiel: Wohnwagen mit tatsächlicher Gesamtmasse 2.000 kg und Stützlast 100 kg. Das Wohnwagengewicht bleibt 2.000 kg – es dürfen nicht zusätzlich 100 kg geladen werden. Gleichzeitig wirken die 100 kg Stützlast auf das Zugfahrzeug und müssen dort eingerechnet werden.
Beim Wohnwagen liegt die Stützlast definitionsgemäß vor der Achse und entlastet die Wohnwagen-Achse leicht. (Grundlage: § 42 StVZO – tatsächliches Anhängergewicht = Achslast + Stützlast; ADAC Stützlast-Ratgeber, TÜV Süd.)
Neben der zGM gibt es eine maximal zulässige Achslast (Feld 8 / 8.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil I). Auch wenn die zGM rechnerisch noch nicht erreicht ist, können einzelne Achslasten oder die zulässige Stützlast bereits überschritten sein.
Daher Gesamtgewicht, Achslast und Stützlast immer gemeinsam kontrollieren.
Wiegen – wichtige Formel: Beim Wiegen des angekuppelten Wohnwagens wird häufig nur die auf den Rädern lastende Achslast ermittelt. Für die tatsächliche Gesamtmasse muss die Stützlast hinzugerechnet werden:
Tatsächliches Anhängergewicht = Achslast + Stützlast
(Grundlage: § 42 StVZO.)
Sie enthält die rechtlich verbindlichen Werte für Leergewicht, zGM, Achslasten und Anhängelast. Herstellerprospekte oder Foreneinträge sind nicht maßgeblich. Bei Auflastungen oder Umbauten gilt nur, was im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Nein. CampLoad ist eine Planungshilfe. Verbindliche Gewichtskontrollen liefern eine geeichte Brückenwaage, eine Achslastwaage oder eine Stützlastwaage. Im Zweifel vor der Fahrt wiegen.
In Deutschland kann für Pkw-Gespanne mit Wohnwagen eine Tempo-100-Zulassung beantragt werden. Typische Voraussetzungen sind u. a.:
Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO. Vor der Beantragung bitte aktuelle Auskünfte des BMDV bzw. von Prüforganisationen (z. B. TÜV, DEKRA) heranziehen. CampLoad trifft hierzu keine eigene rechtliche Aussage.
Die folgenden Angaben sind eine Orientierung. Es handelt sich nicht um Rechtsberatung. Verbindlich sind die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und der Inhalt des Führerscheins. Stand: Juni 2026.
Mit Klasse B darfst du fahren:
Bezugsgröße ist die zulässige Gesamtmasse, nicht das tatsächliche Gewicht.
B96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B. Sie wird nach einer eintägigen, theoretisch-praktischen Schulung ohne Prüfung erteilt und im Führerschein als Schlüsselzahl 96 eingetragen.
Mit Klasse B + 96 darfst du Kombinationen aus Pkw (bis 3.500 kg zGM) und Anhänger fahren, deren zulässige Gesamtmasse zusammen mehr als 3.500 kg, aber höchstens 4.250 kg beträgt.
Klasse BE erlaubt das Führen einer Kombination aus:
In der Summe ist damit faktisch eine Kombination bis 7.000 kg zulässige Gesamtmasse möglich – aber nur, sofern Zugfahrzeug und Anhänger das technisch hergeben (Anhängelast, Stützlast, Achslasten).
Faustregel auf Basis der zulässigen Gesamtmassen (Gespanngewicht = zGM Zugfahrzeug + zGM Anhänger):
Wichtig: Klasse BE erlaubt nur Anhänger bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse. Bei schwereren Anhängern können je nach Kombination andere Fahrerlaubnisklassen wie C1E erforderlich sein.
Maßgeblich sind die Eintragungen im Fahrzeugschein, nicht das aktuell gewogene Gewicht. (Grundlage: Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV.)
Der Führerschein definiert nur den Rahmen für Pkw + Anhänger. Zusätzlich gelten immer:
Heißt: Auch wer mit der Führerscheinklasse alles abdeckt, muss die Fahrzeuggrenzen einhalten.
Hinweis zur Gewichtskontrolle: Eine Stützlastwaage ersetzt keine Überprüfung von Gesamtgewicht oder Achslasten. Eine Fahrzeugwaage ersetzt keine direkte Stützlastmessung. Für eine vollständige Gewichtskontrolle separat prüfen: tatsächliche Gesamtmasse, Achslast(en) und Stützlast.
Schwere Gegenstände weit hinten oder hoch im Wohnwagen erhöhen die Pendelneigung und können bei Wind oder Ausweichmanövern zu instabilem Fahrverhalten führen. Schwere Gegenstände weit vorne erhöhen die Stützlast stark und belasten die Hinterachse des Zugfahrzeugs. Ziel: schwere Last möglichst tief und nahe an der Achse, leichte Last in den Ecken.
Starke Heckbeladung kann die Stützlast erheblich reduzieren und die Pendelneigung des Gespanns erhöhen. Besonders Heck-Fahrradträger, Heckboxen und schwere Gegenstände in Heckgaragen beeinflussen die Fahrstabilität deutlich.
Sinnvolle Reihenfolge:
Nicht reflexartig lenken oder bremsen. Gas wegnehmen, ggf. leicht die Auflaufbremse des Anhängers ansprechen lassen (sofern Stabilisierung vorhanden, durch Bremshebel oder Schalter) und das Gespann sich beruhigen lassen. Anschließend Geschwindigkeit reduzieren, Beladung und Stützlast prüfen. Wiederholtes Schlingern ist ein Hinweis auf zu geringe Stützlast, Hecklastigkeit oder defekte Stoßdämpfer.
Die Inhalte dieses FAQ wurden mit Bezug auf öffentlich zugängliche Informationen erstellt, u. a.:
Stand der Recherche: Juni 2026. Es handelt sich um eine Orientierungshilfe, nicht um Rechtsberatung. Verbindlich sind die Eintragungen im Fahrzeugschein, die Herstellerangaben sowie die jeweils gültige Rechtslage.
Angaben gemäß § 5 DDG
Marlon Gerdts
Wollgrasweg 1
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Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG: Ich bin weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Diese Anwendung dient ausschließlich als Planungshilfe. Alle Berechnungen zu Gewicht, Zuladung, Gewichtsverteilung und Stützlast sind unverbindliche Näherungswerte.
Die Ergebnisse hängen von den eingegebenen Daten, der Bildkalibrierung und der tatsächlichen Positionierung der Ladung ab. Abweichungen zur realen Situation sind möglich.
Vor jeder Fahrt müssen Gesamtgewicht, Achslasten und Stützlast real geprüft werden. Maßgeblich sind Herstellerangaben, Fahrzeugpapiere, gesetzliche Vorgaben und die Messung mit geeigneter Waage bzw. Stützlastwaage.
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung der berechneten Werte wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
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Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, wenn dies aufgrund rechtlicher, technischer oder organisatorischer Änderungen erforderlich wird.
Es gilt die jeweils aktuelle Version auf dieser Website.
Stand: Juni 2026.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge über kostenpflichtige Zugänge zum Online-Beladungsplaner CampLoad (erreichbar unter https://campload.de), die zwischen Marlon Gerdts, Wollgrasweg 1, 28870 Ottersberg, Deutschland, E-Mail info@campload.de („Anbieter") und einer natürlichen Person, die das Angebot zu Zwecken nutzt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, „Kunde"), geschlossen werden.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Gewährung eines Online-Zugangs zu den kostenpflichtigen Funktionen („Premium-Funktionen") des Beladungsplaners CampLoad. Funktionsumfang und Laufzeit ergeben sich aus der jeweiligen Bestellzusammenfassung im Bestellprozess.
(2) Der Beladungsplaner dient ausschließlich als Planungshilfe für die Beladung von Wohnwagen, Wohnmobilen und vergleichbaren Anhängern. Die ausgegebenen Werte sind unverbindliche Näherungswerte. Maßgeblich für die tatsächliche Beladung und Fahrt sind ausschließlich die Herstellerangaben des Fahrzeugs sowie eine reale Wiegung.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Premium-Funktionen weiterzuentwickeln, anzupassen oder zu erweitern, soweit hierdurch der vertraglich vereinbarte Leistungskern nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(1) Die Darstellung der Premium-Lizenz im Bestellprozess stellt kein verbindliches Angebot des Anbieters dar, sondern fordert den Kunden zur Abgabe eines Angebots auf.
(2) Vor Abgabe der Bestellung werden dem Kunden die wesentlichen Vertragsinformationen, diese AGB und die Widerrufsbelehrung in einer Form bereitgestellt, die ihm das Speichern und Ausdrucken auf einem dauerhaften Datenträger ermöglicht. Mit Aktivierung der zustimmungspflichtigen Auswahlfelder im Bestelldialog und Klick auf „Weiter zur Zahlung" akzeptiert der Kunde die AGB sowie ggf. den Verlust des Widerrufsrechts nach § 356 Abs. 5 BGB; eine verbindliche Bestellung ist mit diesem Klick noch nicht abgegeben.
(3) Der Kunde wird im Anschluss auf die sichere Zahlungsseite des Zahlungsdienstleisters Stripe weitergeleitet. Auf dieser Seite werden dem Kunden der endgültige Preis (ggf. unter Berücksichtigung eines eingelösten Aktions-Codes) sowie die ausgewählte Zahlungsmethode angezeigt. Erst mit Klick auf die dort befindliche, mit dem Zahlbetrag beschriftete Bestellschaltfläche („X,XX € bezahlen") gibt der Kunde sein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages ab.
(4) Der Vertrag kommt mit der Zahlungsbestätigung durch Stripe zustande. Der Anbieter bestätigt den Vertragsschluss anschließend per E-Mail an die vom Kunden im Account hinterlegte Adresse.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert.
(1) Es gelten die im Bestellprozess zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise. Die Preise verstehen sich als Endpreise inklusive sämtlicher Preisbestandteile.
(2) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG. Gemäß § 19 UStG wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder berechnet. Ein entsprechender Hinweis wird im Bestellprozess angezeigt.
(3) Die Zahlung erfolgt über den im Checkout gewählten Zahlungsdienstleister. Die technische und finanzielle Abwicklung der Zahlung läuft über Stripe Payments Europe, Ltd. (Sitz Irland, Mutterunternehmen Stripe, Inc., USA). Hinweise zur Datenverarbeitung durch Stripe sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters enthalten.
(4) Die Vergütung ist mit Vertragsschluss zur sofortigen Zahlung fällig.
(1) Der Anbieter stellt die Premium-Funktionen ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich für die vereinbarte Vertragslaufzeit zur Nutzung im Account des Kunden bereit.
(2) Voraussetzung der Nutzung sind ein internetfähiges Endgerät, ein aktueller Standard-Webbrowser sowie eine ausreichend stabile Internetverbindung. Für diese Voraussetzungen ist der Kunde selbst verantwortlich.
(3) Geringfügige, technisch bedingte Unterbrechungen oder planmäßige Wartungen stellen keinen Leistungsmangel dar. Der Anbieter wird wesentliche planmäßige Wartungen nach Möglichkeit ankündigen.
(1) Die Premium-Lizenz wird für die im Bestellprozess ausgewiesene Laufzeit (Standard: 365 Tage ab Vertragsschluss) gewährt und endet automatisch mit Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Der Kunde kann nach Ablauf jederzeit eine neue Lizenz erwerben.
(1) Dem Kunden steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesonderten Widerrufsbelehrung zu, die ihm vor Vertragsschluss in einer Form bereitgestellt wird, die ihm das Speichern und Ausdrucken auf einem dauerhaften Datenträger ermöglicht.
(2) Bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig nach § 356 Abs. 5 BGB, sofern der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verliert.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für Schäden, die sich aus der Nutzung oder Nichtnutzbarkeit der vom Beladungsplaner berechneten Werte ergeben — insbesondere bei in der Realität nicht eingehaltenen Achslasten, Gesamtgewichten oder Stützlasten —, ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen. Der Beladungsplaner ersetzt keine Wiegung und keine Prüfung anhand der Herstellerangaben.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei der Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung. Bei Mängeln digitaler Produkte gelten zusätzlich die §§ 327 ff. BGB.
(1) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die im Account hinterlegte E-Mail-Adresse jederzeit aktuell und durch ihn erreichbar ist.
(2) Zugangsdaten sind vom Kunden vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Die Weitergabe der Lizenz oder der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://campload.de (Tab „Datenschutz").
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB anzupassen, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrages — Art, Umfang und Laufzeit der Hauptleistung sowie die Vergütung — unverändert bleiben.
(2) Geplante Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt seine Zustimmung als erteilt; hierauf wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaates unberührt.
(2) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereit. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Setze die Linien an die echten Bezugspunkte deines Wohnwagens: Heck-Linie ans hintere Ende, Achse auf die Radachse, Front/Deichsel-Linie an den Anhängerkopf/Kupplungspunkt und linke/rechte Seite an die Außenwände.
! Front/Deichsel-Linie am Anhängerkopf/Kupplungspunkt setzen.
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